Zum Inhalt springen

Energieausweis für Neubau, Verkauf und Vermietung

Energieausweise sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten Pflicht. Auch dann, wenn Sie ein Bestandsobjekt verkaufen oder vermieten wollen, benötigen Sie einen Energieausweis. Wie dieser für Ihr Objekt aussehen muss, erfahren Sie von uns.

Jetzt anrufenAnfrage senden

Illustration: Energieausweis mit Farbskala

Der Energieausweis zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist – von A+ bis H. Kaufinteressenten und Mieter müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorgelegt bekommen, und die wichtigsten Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige.

Wir erstellen Ihren Energieausweis auf Basis einer sorgfältigen Datenaufnahme und beraten Sie, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude vorgeschrieben oder sinnvoll ist.

Das leisten wir für Sie

  • Bedarfsausweis auf Grundlage der Gebäudedaten
  • Verbrauchsausweis auf Grundlage der Verbrauchswerte
  • Energieausweise für Neubauten nach GEG
  • Beratung zum passenden Ausweistyp
  • Modernisierungsempfehlungen als Teil des Ausweises
  • Verständliche Erläuterung der Kennwerte

So läuft es ab

  1. Anfrage

    Sie nennen uns Gebäudeart, Baujahr und Anlass – zum Beispiel Verkauf oder Vermietung.

  2. Datenaufnahme

    Wir sammeln die nötigen Angaben aus Ihren Unterlagen und, wo erforderlich, bei einem Termin vor Ort.

  3. Berechnung

    Wir berechnen die Kennwerte und erstellen den Energieausweis nach den Vorgaben des GEG.

  4. Übergabe

    Sie erhalten den Ausweis und von uns die Erklärung, was die Werte für Ihr Gebäude bedeuten.

Gut zu wissen: Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Liegt Ihr alter Ausweis länger zurück oder wurde das Gebäude inzwischen saniert, brauchen Sie für Verkauf oder Vermietung einen neuen.

Häufige Fragen zum Thema Energieausweis

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre und hängt damit auch vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauweise und Anlagentechnik und ist deshalb aussagekräftiger und besser vergleichbar.

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

Für Neubauten und für kleinere Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist in der Regel ein Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Gebäude erreicht bereits das Wärmeschutzniveau von 1977. Wir prüfen das für Ihr Gebäude.

Wer braucht keinen Energieausweis?

Ausgenommen sind unter anderem kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Baudenkmäler. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns einfach.

Weitere Fragen und Antworten →

Weitere Leistungen

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Rufen Sie an, ePlan Freiburg: 0761 – 611 665 0

Kontakt >