Wärmeschutznachweis für Neubau und Bestand
Nicht nur Neubauten müssen heute strenge Vorgaben im Wärmeschutz erfüllen. Auch bei Modernisierungen sind wichtige Anforderungen zu beachten. Je nach Immobilie können die Vorgaben variieren. Wir zeigen Ihnen, was Sie konkret beachten müssen.

Mit dem Wärmeschutznachweis wird belegt, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Beim Neubau ist er Teil der Bauunterlagen, bei größeren Änderungen an Bestandsgebäuden müssen die Bauteile bestimmte Mindestwerte einhalten.
Wir erstellen die Nachweise für Bauherren, Architekten und Bauträger – und denken dabei die Förderung gleich mit, denn für ein gefördertes Effizienzhaus gelten strengere Werte als das gesetzliche Minimum.
Das leisten wir für Sie
- Wärmeschutznachweis nach GEG für Neubauten
- Nachweise bei Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden
- Wärmebrückenberechnung
- Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz
- Blowerdoor-Test zur Prüfung der Luftdichtheit
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
So läuft es ab
Unterlagen
Sie oder Ihr Architekt stellen uns Pläne und Baubeschreibung zur Verfügung.
Berechnung
Wir berechnen die energetischen Kennwerte und optimieren bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen die Planung.
Nachweis
Sie erhalten den Wärmeschutznachweis für Ihre Bauunterlagen.
Ausführung
Auf Wunsch prüfen wir die Umsetzung auf der Baustelle und messen die Luftdichtheit.
Häufige Fragen zum Thema Wärmeschutznachweis
Wann brauche ich einen Wärmeschutznachweis?
Bei jedem Neubau eines beheizten Gebäudes sowie bei Anbauten und größeren Änderungen an der Gebäudehülle bestehender Gebäude. Welche Nachweise im Einzelfall nötig sind, klären wir mit Ihnen.
Was ist eine Wärmebrückenberechnung?
Wärmebrücken sind Stellen, an denen mehr Wärme verloren geht als in der Fläche – etwa an Balkonplatten, Fensteranschlüssen oder Ecken. Eine genaue Berechnung verbessert das Ergebnis des Nachweises und beugt Feuchteschäden vor.
Warum ist ein Lüftungskonzept nötig?
Dichte Gebäude brauchen einen geregelten Luftaustausch. Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zeigt, ob zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind – bei Neubauten und bei umfangreichen Sanierungen.
